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Termin

Informationsveranstaltung zum Thema: Hospiz- und Palliativgesetz, insbesondere Behandlung im Voraus planen (BVP)

29. März 2017 – 16:00 Uhr bis 17:30 Uhr

Ort: Volkshochschule Eschwege (Aula), Vor dem Berge1, 37269 Eschwege

Referentin: Henrikje Stanze, Diplom Berufspädagogin für den Bereich Pflege, Wissenschaftliche Mitarbeiterin Palliativzentrum Göttingen, BVP Gesprächsbegleiterin

Diese Veranstaltung dient der Information über das Hospiz- und Palliativgesetz, durch das sich Änderungen im SGB V (Gesetzliche Krankenversicherung), SGB XI (Soziale Pflegeversicherung) und dem Krankenhausfinanzierungsgesetz ergeben.

Näher gehen wir auf § 132g HPG ein, in dem geregelt ist, dass Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen den Versicherten in ihren Einrichtungen eine „gesundheitliche Versorgungsplanung“ zu Lasten der jeweiligen Krankenkasse anbieten. Unter „gesundheitlicher Versorgungsplanung“ ist am ehesten die Umschreibung des Gesetzgebers für das international und national etablierte Konzept des Advance Care Planning (ACP) zu verstehen, das im deutschsprachigen Raum mit Behandlung im Voraus planen (BVP) benannt ist und über die Regelungen einer Patientenverfügung hinausgeht.

Dieses Konzept beinhaltet Prozesse zur Ermittlung, Dokumentation und Umsetzung von Behandlungswünschen für den Fall, dass die Betroffenen nicht (mehr) selbst entscheiden können. Behandlung ist hier im ganzheitlichen Sinne zu verstehen und umfasst neben medizinischen besonders pflegerische, psychosoziale und seelsorgerliche Aspekte. Diese Ziele erreicht BVP, indem BewohnerInnen im Rahmen eines qualifizierten, professionell begleiteten Gesprächsprozesses Gelegenheit erhalten, ihre individuellen Wünsche für die Behandlung bei Verlust der Einwilligungsfähigkeit zu äußern, die dann in aussagekräftigen Vorausverfügungen dokumentiert werden. BVP richtet sich im Unterschied zu gezielter hospizlicher und palliativmedizinischer Beratung primär auf die Vorausplanung möglicher zukünftiger medizinischer und pflegerischer Entscheidungssituationen.

Wir bitten um Anmeldung bis 24. März 2017 per Email an info@hpnwm.de, telefonisch unter 05651-9923951 oder per Fax an 05651-9923953. Vielen Dank!